Die Strahlenschutzverordnung
Bei "Strahlung" denken viele Menschen normalerweise zunächst an die Kernenergie, danach an das Röntgengerät beim Arzt, vielleicht auch noch an die Bestrahlung von Lebensmitteln zur Haltbarmachung, nur wenige aber denken auch die kosmische Strahlung, der Luftreisende ausgesetzt sind, oder an die natürliche terristrische Strahlung z.B. in Bergwerken.
Zweck der Strahlenschutzverordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden (§ 1 StrlSchV).
Das Zentrum für Weiterbildung und Technologietransfer der Fachhochschule Hannover konzentriert sich in seinen Seminaren auf die Erfordernisse nach der Strahlenschutzverordnung und dem Atomgesetz und bietet in folgenden Bereichen Schulungen an:
Kenntniserwerb im Strahlenschutz => S3
Kenntniserhalt im Strahlenschutz => S3-Auffrischung
Strahlenschutz für das fliegende Personal
Endlagerung radioaktiver Abfälle
Wissenschaftliche Begleitung
Prof. Dr. rer. nat. Ulrich Schrewe
Fakultät II (Abteilung Maschinenbau) der Hochschule Hannover
Weitere Informationen
Hochschule Hannover
Zentrum für Weiterbildung und Technologietransfer
Postfach 69 03 63
30612 Hannover
Telefon: 0511/9296-3320 oder 3321
Telefax: 0511/9296-3310
E-Mail: weiterbildung
fh-hannover.de
| Andreas Pehl | 27.01.2012 |
