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Studienbeiträge an der Hochschule Hannover

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Diese Internetseiten basieren auf einem von Studierenden der Hochschule Hannover entwickelten Konzept und wollen andere Studierende informieren.

Studierende in Niedersachen müssen Studienbeiträge in Höhe von 500€ pro Semester entrichten.
Diese Regelung hat der Niedersächsische Landtag im Dezember 2005 beschlossen, die Studienbeiträge sollen einer Verbesserung der Lehre und der Studiensituation dienen.
Für alle wurden die Studienbeiträge das erste Mal im SS 07 fällig. Das Präsidium der Hochschule hat beschlossen, dass das Geld zu 60% von den Fakultäten und zu 40% vom Präsidium verwaltet wird.

Begriffsklärungen:

Es sind je nach Person und Situation verschiedene Beiträge und Gebühren an die Hochschule Hannover zu zahlen. Hier die begrifflichen Definitionen:

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag ist abhängig vom Standort und ist für die Hochschule ein „durchlaufender Posten“, weil davon (außer dem Studentenschaftsbeitrag, der beim AStA verbleibt) nichts in der Hochschule bleibt. Die Mittel werden weitergeleitet an die Leistungserbringer (z.B. GVH, DB, Studentenwerk) und auch der Verwaltungskostenbeitrag bleibt nicht in der Hochschule sondern wird an das Land abgeführt.
Der Semesterbeitrag wird immer unabhängig von anderen Beiträgen und Gebühren fällig , kann aber in einer Summe mit anderen Gebühren bezahlt werden (Konto).
Für Studierende in Weiterbildungs-Studiengängen gilt eine Besonderheit: Da die Bahn dieser Gruppe, die i.d.R. berufstätig ist, die Vergünstigung des Niedersachsentickets nicht gewährt, fällt der Semesterbeitrag um diesen Betrag niedriger aus.

 
Studienbeitrag

Der Studienbeitrag beträgt unabhängig vom Standort und der Hochschulart für grundständige Studiengänge (Diplom bzw. Bachelor) für jedes Semester der Regelstudienzeit + 4 Semester 500.- € pro Semester. Details dazu sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) im § 11 geregelt. Dieser Paragraph und § 14 regeln des Weiteren die Gründe für eine mögliche Befreiung von den Studienbeiträgen.
Hinweis : in §14 NHG werden Fälle „unbilliger Härte“ geregelt. Dabei gilt es zu beachten,. dass 1. finanzielle Engpässe i.d.R. nicht als unbillige Härte anerkannt werden, da dies für fast alle Studierenden zutrifft und das Instrument der Studienbeitragskredite genau für diese Fälle geschaffen wurde und   dass 2. Studierende mit Behinderung oder schwerer Erkrankung sowie Opfer einer Straftat erst nach Ablauf der Regelstudienzeit eine Befreiung beantragen können, da vorher das Kriterium der Studienzeitverlängerung nicht eingetreten ist.

 
Langzeitstudiengebühren

Langzeitstudiengebühren treten an die Stelle von Studienbeiträgen (kommen also nicht noch zusätzlich hinzu), wenn die Regelstudienzeit + 4 Semester überschritten wird. Dabei werden alle Hochschulsemester (auch die eventuell zuvor studierter Studiengänge) addiert. Für die ersten beiden weiteren Semester sind je 600 €, die beiden nächsten Semester je 700 € und für alle weiteren Semester je 800 € zu entrichten.
Die Langzeitstudiengebühren werden (anders als die Studienbeiträge) an das Land abgeführt, verbleiben also nicht in der Hochschule. Das Land verteilt jährlich 5 Mio € aus diesen Mitteln an die Hochschulen des Landes, damit Maßnahmen zur Verhinderung von Langzeitstudierenden ergriffen werden können.
Für Befreiungen gelten nahezu die gleichen Regeln wie für Studienbeiträge.

 
Studiengebühren

Studiengebühren sind auf Kostenbasis kalkulierte Entgelte für Weiterbildungs-Studiengänge. Die Einnahmen aus diesen Gebühren müssen nach NHG den Aufwand der Hochschule decken. Die Höhe erfährt man bei den Anbietern dieser Studiengänge. Für den zusätzlich zu entrichtenden Semesterbeitrag gilt die in Punkt 2 aufgeführte Besonderheit.

     

Wo findet Ihr was auf diesen Seiten?


Unter Wo dein Geld landet kannst Du sehen, was genau an Deiner Fakultät bzw. an der gesamten Hochschule bereits mit Hilfe der Studiengebühren bezahlt und verbessert werden konnte.
 
Du sollst aber nicht nur tatenlos zuschauen, was mit Deinem Geld passiert! An der Hochschule Hannover ist mitmachen gefragt! Möglichkeiten, sich an der Diskussion und sogar an der Entscheidung über die Verwendung der Studienbeiträge zu   beteiligen, gibt es an der Hochschule viele: Vom AStA über die Fachschaft bis hin zu einer persönlichen Mail an Rosemarie Kerkow-Weil, die zuständige Vizepräsidentin. Unter Bestimme mit! findest Du ein Organigramm, das alle studentischen Gruppen und Gremien unter einen Hut bringt, zusätzliche Erklärungen werden auch geliefert.

Ideen zur Verwendung der Studienbeiträge kannst Du aber nicht nur den Studentischen Gruppen oder den Gremien vorschlagen. Neben der persönlichen Kontaktaufnahme zu den Verantwortlichen Deines Studiengangs, also den Dekanen und zu Frau Kerkow-Weil, der Ansprechpartnerin für die zentrale Verwaltung der Studienbeiträge ist, hat die Hochschule Hannover ein Forum eingerichtet. Dort kannst Du mit anderen Studierenden aller Studiengänge über die Verwendung Deiner 500€ diskutieren. 

Zu Studienbeiträgen kommt ein weiterer Kostenpunkt, die Semesterbeiträge. Diese unterscheiden sich in ihrer Höhe abhängig vom Standort. Wie viel Du an Deinem Standort bezahlst und wie sich die Summe zusammensetzt, findest Du unter Semesterbeiträge  (Dez. III). 

Auf welches Konto Du das Geld überweisen musst, welche Möglichkeiten es gibt sich zu finanzieren und ob Du eventuell zu denjenigen gehörst, die von den Studienbeiträgen befreit sind, erfährst Du unter Service

Weitere Informationen, wie weiterführende Links zu Seiten des Ministeriums, Gesetzliche Regelungen zur Einführung von Studienbeiträgen in Niedersachsen und Kontaktadressen findest Du unter Weitere Infos und Kontakte.

 

Falls es jetzt noch offene Fragen geben sollte, schau einfach in die FAQs 




Karina Baalmann 06.01.2012  
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