Studienbeiträge an der Hochschule Hannover
Verwendung von Studiengebühren an der Hochschule Hannover
Aufgrund der Beschlussfassung des Niedersächsischen Landtags am 9. Dezember 2005 sind für ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule Studienbeiträge zu entrichten. Der Studienbeitrag beträgt landesweit einheitlich 500 Euro pro Semester. Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen stehen den Hochschulen, wie im Zukunftsvertrag vereinbart, als „Drittmittel für die Lehre“ zur Verfügung. Damit wird das Ziel verfolgt, die Studienbedingungen zu verbessern. Die mit den Studienbeiträgen finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen werden somit nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazität verwendet werden dürfen. Die Hochschule Hannover informiert Sie ab sofort über die konkrete Verwendung Ihrer Studienbeiträge.
Aufgrund der Beschlussfassung des Niedersächsischen Landtags am 9. Dezember 2005 sind für ein Studium an einer niedersächsischen Hochschule Studienbeiträge zu entrichten. Der Studienbeitrag beträgt landesweit einheitlich 500 Euro pro Semester. Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen stehen den Hochschulen, wie im Zukunftsvertrag vereinbart, als „Drittmittel für die Lehre“ zur Verfügung. Damit wird das Ziel verfolgt, die Studienbedingungen zu verbessern. Die mit den Studienbeiträgen finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen werden somit nicht zu einer Erhöhung der Aufnahmekapazität verwendet werden dürfen. Die Hochschule Hannover informiert Sie ab sofort über die konkrete Verwendung Ihrer Studienbeiträge.
Studentisches Projekt an der Fakultät III – Medien, Information und Design der Hochschule Hannover mit detaillierten Informationen rund um das wichtige Thema Studienbeiträge und weitere Kosten
Studierende informieren Studierende
Zukunftsvertrag II (nur hochschulintern abrufbar)
Gesetzliche Regelungen zur Einführung von Studienbeiträgen in Niedersachsen
Zum Wintersemester 2006/07 bzw. zum Sommersemester 2007 wurden in Niedersachsen lt. Niedersächsischem Hochschulgesetz (§§ 11 bis 14) sog. Studienbeiträge für das Studium an den Hochschulen des Landes eingeführt. Zur Erläuterung wichtiger Grundlagen hat die Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen, als Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen, häufig auftretenden Fragen und Antworten zusammengestellt. Des Weiteren finden Sie im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) die rechtlichen Grundlagen für Studienbeiträge sowie Regelungen zur Befreiung von den Gebühren.
Zum Wintersemester 2006/07 bzw. zum Sommersemester 2007 wurden in Niedersachsen lt. Niedersächsischem Hochschulgesetz (§§ 11 bis 14) sog. Studienbeiträge für das Studium an den Hochschulen des Landes eingeführt. Zur Erläuterung wichtiger Grundlagen hat die Koordinierungsstelle für die Studienberatung in Niedersachsen, als Gemeinsame Zentrale Einrichtung der niedersächsischen Hochschulen, häufig auftretenden Fragen und Antworten zusammengestellt. Des Weiteren finden Sie im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) die rechtlichen Grundlagen für Studienbeiträge sowie Regelungen zur Befreiung von den Gebühren.
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Informationen aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) informiert rund um das Thema Studienbeiträge, über die Verwendung sowie über die rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) kommentiert die Einführung der Studienbeiträge aus studentischer Sicht.
Das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) informiert rund um das Thema Studienbeiträge, über die Verwendung sowie über die rechtlichen Grundlagen in diesem Zusammenhang. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) kommentiert die Einführung der Studienbeiträge aus studentischer Sicht.
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Studienbeiträge: Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Ab wann und in welcher Höhe sind die Studienbeiträge zu entrichten? Wie hoch sind die Studienbeiträge bei einem Doppelstudium (zwei Studiengänge werden parallel studiert)? Welche Beiträge müssen für ein Zweitstudium bezahlt werden? Diese und mehr Antworten auf wichtige Fragen finden Sie hier Studienbeiträge: Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Ab wann und in welcher Höhe sind die Studienbeiträge zu entrichten? Wie hoch sind die Studienbeiträge bei einem Doppelstudium (zwei Studiengänge werden parallel studiert)? Welche Beiträge müssen für ein Zweitstudium bezahlt werden? Diese und mehr Antworten auf wichtige Fragen finden Sie hier Studienbeiträge: Die wichtigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung der Studienbeiträge an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 11 a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Antragsberechtigt sind Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren Familienangehörige, heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer).
Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen dient der Finanzierung der Studienbeiträge an niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 11 a des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Antragsberechtigt sind Deutsche, Studierende aus EU-Staaten, Studierende aus EWR-Staaten, deren Familienangehörige, heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer).
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Stipendien des Studentenwerks Hannover
Das Studentenwerk Hannover unterstützt Studierende aus Familien in einer finanziell schwierigen Situation durch die Vergabe von Stipendien für Studienbeiträge nach § 11 NHG. Es trägt damit zu mehr Chancengerechtigkeit im Hochschulwesen bei.
Das Studentenwerk Hannover unterstützt Studierende aus Familien in einer finanziell schwierigen Situation durch die Vergabe von Stipendien für Studienbeiträge nach § 11 NHG. Es trägt damit zu mehr Chancengerechtigkeit im Hochschulwesen bei.
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Verwendung der Studienbeiträge an den nds. Hochschulen
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat zusammengestellt, wie die Hochschulen in Niedersachsen die Studienbeiträge einsetzen. Die Informationen über die Hochschule Hannover finden Sie auf Seite neun.
Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) hat zusammengestellt, wie die Hochschulen in Niedersachsen die Studienbeiträge einsetzen. Die Informationen über die Hochschule Hannover finden Sie auf Seite neun.
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Informationen zum Semesterbeitrag
Alle Studierenden der Hochschule Hannover zahlen derzeit einen Semesterbeitrag, der je nach Standort zwischen ca. 205 und 240 Euro liegt. Im Semesterbeitrag sind das GVH-Ticket sowie das Niedersachsenticket der DB enthalten.
Alle Studierenden der Hochschule Hannover zahlen derzeit einen Semesterbeitrag, der je nach Standort zwischen ca. 205 und 240 Euro liegt. Im Semesterbeitrag sind das GVH-Ticket sowie das Niedersachsenticket der DB enthalten.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Hilfe bei Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten Sie im Immatrikulationsamt der Hochschule Hannover. Die Allgemeine Studienberatung (ASB) der Hochschule berät alle Studierenden der Hochschule und alle Studieninteressierten. Darüber hinaus erfolgt die Beratung zu allen Fragen und Problemen, die in engerem oder weiterem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dazu gehören auch hilfreiche Informationen rund um die Themen Studienbeiträge und Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums.
Weitere Informationen und Hilfe bei Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums erhalten Sie im Immatrikulationsamt der Hochschule Hannover. Die Allgemeine Studienberatung (ASB) der Hochschule berät alle Studierenden der Hochschule und alle Studieninteressierten. Darüber hinaus erfolgt die Beratung zu allen Fragen und Problemen, die in engerem oder weiterem Zusammenhang mit dem Studium stehen. Dazu gehören auch hilfreiche Informationen rund um die Themen Studienbeiträge und Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums.
Zukunftsvertrag
Das Land Niedersachsen und die Hochschulen stimmen in dem Ziel überein, die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des niedersächsischen Hochschulsystems im nationalen und internationalen Wettbewerb unter Beachtung der Finanzlage des Landes zu sichern. Die vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten und den Präsidenten der 21 Hochschulen unterzeichnete Version des Zukunftsvertrags II ist hochschulintern abrufbar.
Das Land Niedersachsen und die Hochschulen stimmen in dem Ziel überein, die Leistungsfähigkeit und Attraktivität des niedersächsischen Hochschulsystems im nationalen und internationalen Wettbewerb unter Beachtung der Finanzlage des Landes zu sichern. Die vom Niedersächsischen Ministerpräsidenten und den Präsidenten der 21 Hochschulen unterzeichnete Version des Zukunftsvertrags II ist hochschulintern abrufbar.
Weitere wichtige Hinweise
Kontakt Allgemeine Studienberatung
Kontakt Studierendenverwaltung
Der AStA informiert
Allgemeine Informationen
Studienbeitragsdarlehen Niedersachsen
| Öffentlichkeitsarbeit und Marketing | 13.02.2012 |





