Studienabschlüsse
Nach erfolgreicher Akkreditierung aller Studiengänge aus den fünf Fakultäten der Hochschule Hannover, endet das Studium grundsätzlich nur noch mit einem Bachelor- oder Master-Abschluss.
Der Bachelor of Engineering (B.Eng.) bzw. Bachelor of Arts (B.A.) wird vergeben für einen erfolgreichen Abschluss in der Fakultät I – Elektro- und Informationstechnik und der Fakultät II – Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik. Mit dem Bachelor of Arts (B.A.) endet das Studium in der Fakultät III – Medien, Information und Design sowie der Fakultät V – Diakonie, Gesundheit und Soziales. Absolventinnen und Absolventen der Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik erhalten den Abschluss Bachelor of Science (B.Sc.).
Der Master of Engineering (M.Eng.) bzw. der Master of Arts (M.A.) wird vergeben für den erfolgreichen Abschluss in der Fakultät I – Elektro- und Informationstechnik und der Fakultät II – Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik. Die Master-Studiengänge in Fakultät III – Medien, Information und Design werden ebenso wie die Master-Studiengänge der Fakultät V – Diakonie, Gesundheit und Soziales mit dem Master of Arts (M.A.) abgeschlossen. Absolventinnen und Absolventen der Fakultät IV – Wirtschaft und Informatik erhalten den Abschluss Master of Science (M.Sc.).
Die Innen- und Wissenschaftsministerkonferenzen haben beschlossen, dass bundesweit alle Absolventinnen und Absolventen von Master-Studiengängen Zugang zum höheren Dienst erhalten.
Promotion von Absolventinnen und Absolventen einer Fachhochschule

Nach dem niedersächsischen Hochschulgesetz besitzen Fachhochschulen – so auch die Hochschule Hannover – kein Promotionsrecht. Es bestehen jedoch auch für besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der Hochschule Hannover einige Möglichkeiten, den angestrebten Titel zu erhalten.
Dorothea-Erxleben-Programm
Bei diesem Programm der niedersächsischen Landesregierung handelt es sich um eine Qualifizierungsmaßnahme für Ingenieurinnen für eine Tätigkeit als Professorin an einer Fachhochschule. Die Ingenieurin wird als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Rahmen eines auf drei Jahre befristeten Teilzeitarbeitsverhältnisses an der Hochschule tätig und arbeitet zeitgleich an ihrer Promotion.
Nähere Informationen erhalten Sie im Gleichstellungsbüro der Hochschule.
Gleichstellungsbüro der Hochschule Hannover
Kooperative Promotion
Die Leibniz Universität Hannover und die Hochschule Hannover haben mit dem Ziel einer vertieften Zusammenarbeit in der Forschung und bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Januar 2012 einen Kooperationsvertrag zur Zusammenarbeit bei Promotionsverfahren geschlossen.
Die Universität Vechta und die Hochschule Hannover haben im April 2010 die formale Grundlage für kooperative Promotionen geschaffen, der die Basis für eine gemeinsame Nachwuchsförderung ist.
Weitere Informationen zum Vertrag
Promotion an einer anderen Hochschule
Im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen der Hochschule Hannover mit ausländischen Partnerhochschulen können Absolventinnen und Absolventen der Hochschule an einer Partnerhochschule in Großbritannien promovieren. Die Zulassungsvoraussetzungen variieren je nach Hochschule.
Nähere Informationen erhalten Sie in Ihrer Fakultät.
Fakultäten der Hochschule Hannover
Partnerhochschulen der Hochschule Hannover
Wer als Fachhochschulabsolventin oder -absolvent an einer deutschen Universität einen Doktortitel erwerben möchte, muss viele Hürden nehmen. Sie sind allerdings nicht überall gleich hoch. Das belegt eine Studie, die in überarbeiteter und erweiterter Fassung (10. Auflage 2010/2011) erschienen ist. Im "Promotionsführer für Fachhochschulabsolventen" werden die Promotionsordnungen von über 300 Fakultäten und Fachbereichen von mehr als 70 deutschen Universitäten, woraus sich mehr als 1.000 Zugangsvarianten zu einem Doktorat ergeben, untersucht.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Promotion von FH-Absolventinnen und -Absolventen an bundesdeutschen Hochschulen mit Promotionsrecht variieren je nach Promotionsordnung der avisierten Fakultät von der Feststellung der Promotionsbefähigung bis zu dem Erwerb eines zusätzlichen universitären Abschlusses.
Nähere Informationen gibt es direkt an den Universitäten.
Doktoranden-Networking
Ansprechpartner
Prof. Dr.-Ing.
Henning
Ahlers
Nebenberuflicher Vizepräsident
Ressort: Forschung, Information, Qualität
Tel.: 0511 9296-1006
E-Mail: vpf
fh-hannover.de
| Öffentlichkeitsarbeit und Marketing | 07.02.2012 |

