Beurlaubung
Während Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit, sich aus bestimmten Gründen für maximal zwei Semester (bei Vorliegen eines wichtigen Grunds für weitere zwei Semester) vom Studium beurlauben zu lassen. Eine Beurlaubung bedeutet, dass die Anzahl Ihrer Fachsemester nicht weiterläuft. Die Anzahl Ihrer Hochschulsemester läuft hingegen weiter. Wenn Sie beurlaubt sind, sind Sie weiterhin Student/in in Ihrem Studiengang (verlieren also nicht ihren Studienplatz und z.B. auch nicht Ihren Krankenversicherungsschutz).
Allerdings können Sie während dieser Zeit keine Prüfungsleistungen an der Hochschule erbringen (ECTS-Punkte oder Scheine), müssen aber nicht bestandene Prüfungen innerhalb der vorgeschriebenen Frist wiederholen. Urlaubssemester setzen somit die vorgeschriebenen Fristen von Wiederholungsprüfungen nicht außer Kraft.
Damit Sie sich beurlauben lassen können, müssen triftige Gründe vorliegen. Solche Gründe sind:
- Studienaufenthalt im Ausland, sofern es nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und die dort erbrachten Studienleistungen nicht auf das Studium angerechnet werden.
- Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das nicht Teil des Studiums ist
- Krankheit
- Zeiten wegen Mutterschutz/Elternzeit
- Pflege des Ehegatten /Lebenspartners
- Sonstige wichtige Gründe
Beurlaubte Studierende bleiben an der FHH weiterhin eingeschrieben und dürfen die Bibliothek sowie das Rechenzentrum nutzen, allerdings mit folgenden Einschränkungen:
- Sie dürfen keine Lehrveranstaltungen besuchen und keine Prüfungsleistungen erbringen,
- Sie nehmen nicht an der Selbstverwaltung der Hochschule teil.
- Sie haben weder ein aktives noch passives Wahlrecht
- keine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mit der FHHCard:
Die FHHCards der Studierenden, die ein Urlaubssemester beantragt haben, erhalten den Aufdruck inkl. des Zusatzes "kein ÖPNV" (Öffentlicher Personennahverkehr). Diese Studierenden sollten deshalb ihre Karte zu Beginn des Urlaubssemesters validieren. Weitere Informationen zur FHHCard:
http://www.fh-hannover.de/it/services/stud/fhhcard/index.html
Jede Beurlaubung muss mit dem entsprechenden Antragsformular und den erforderlichen Bescheinigungen bei der Studierendenverwaltung beantragt werden. Für die Beurlaubung sind bestimmte Fristen zu beachten:
für das Sommersemester ist der 31. März und
für das Wintersemester der 30. September
Eine Beurlaubung ist nicht zulässig:
1. vor Aufnahme des Studiums
2. für das erste Fachsemester,
3. für vorhergehendes (laufendes) Semester
4. wegen eines Auslandssemesters, wenn
- entweder das Auslandssemester in der Prüfungsordnung vorgeschrieben ist
- oder die im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen auf das Studium bei uns
angerechnet werden sollen.
| Webmaster: Eleonora Busch | 30.05.2011 |
