Beratungsstelle für Praxissemester-Angelegenheiten
Mit dem Erlass des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur wurde die rechtliche Grundlage für die Einführung von Praxissemestern an niedersächsischen Hochschulen geschaffen. Die Einführung der Praxissemester garantierte, mit der um zwei Semester erhöhten Regelstudienzeit, die Anerkennung der niedersächsischen Fachhochschulabsolventen innerhalb der EG. Gleichzeitig wurde der Forderung der Arbeitgeberseite entsprochen, Fachhochschulabsolventen mit entsprechender berufspraktischer Erfahrung auzubilden.
Mit dem Erlass wurden die Aufgaben der Fachhochschulen bei der Verwaltung der Praxissemester eindeutig definiert, die das Amt für Praxissemester an der FHH erfüllt.
Ihre Ansprechpartnerin im Amt für Praxissemester:

Frau Petra Meyer
Ricklinger Stadtweg 118
30459 Hannover
Raum: II/19
Tel.: +49 511 9296-1118
E-Mail: Petra Meyer
Aufgabenbereich:
- Entgegennahme und Überprüfung der Ausbildungsverträge,
- Entgegennahme und Überprüfung der Anmeldungen, Berichte und Tätigkeitsnachweise,
- Beratung der Studierenden rund um die Praxissemester,
- Beratung der Unternehmen über die Durchführung von Praxissemestern.
Das Amt für Praxissemester betreut folgende Diplomstudiengänge:
- Maschinenbau
- Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik
- Technische Informatik im Maschinenbau
- Wirtschaftsingenieurwesen in Maschinenbau
- Energietechnik
- Informationstechnik
- Nachrichtentechnik
- Technische Redaktion
- Angewandte Informatik
Bei Fragen zu den übrigen Studiengänge wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fakultät
Das Amt für Praxissemester veröffentlicht aktuelle Praxisstellen in den Schaukästen im Erdgeschoss des Hauptgebäudes.
Die Praxisstelle sollte nach Möglichkeit eine feste Betreungsperson, die mindestens eine dem Fachhochschulabschluss entprechende Qualifikation haben sollte, benennen. Die Studierenden werden seitens der Hochschule von einem Dozenten fachlich betreut, den sie vor Antritt des Praxissemesters auserwählt haben. Mit dem Dozenten sind die Einzelheiten, Kontaktaufnahme, Besuch, Abschlussbericht, ggfs. Vortrag) zu vereinbaren.
Studierende, die ein vorgeschriebenes, in das Studium integriertes Praxissemeser ableisten, sind gemäß Sozialgesetzbuch (Teil VII) in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, und Rentenversicherung gegenüber der Praxisstelle versicherungsfrei. Dabei spielt die möglicherweise vereinbarte Praktikantenvergütung keine Rolle. Darüber hinaus sind Praktikanten während der Ableistung ihres Praktikums im externen Unternehmen gesetzlich unfallversichert (SGB VII § 2 Abs.1 Nr. 1). Zuständiger Vericherungsträger ist die Berufsgenossenschaft bei der die Praxisstelle Mitglied ist.
Weitere Informationen zu den Praxissemestern entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.
Durch die Einführung von Bachelor und Master sind die Praxissemester in den Diplomstudiengängen auslaufend.
Vordrucke zu den Praxissemestern
| Webmaster: Eleonora Busch | 30.05.2011 |
