Mehr als ein Studium
Sollten Sie während Ihres FHH-Studiums bemerken, dass Sie mit Ihrem gewählten Studiengang nicht ausgelastet sind und Sie das Bedürfnis nach einer interdisziplinären oder vielseitigeren Studienausrichtung haben, gibt es folgende Möglichkeiten für Sie:
- Vorlesungen anderer Studiengänge können Sie immer besuchen – sie sind hochschul-öffentlich. Das heißt: Wissen anderer Fächer können Sie sich ohne formale Probleme aneignen.
- Prüfungen in anderen Studiengängen können mit der Zustimmung der DozentInnen abgelegt werden.
- Für interessante Veranstaltungen an anderen Hochschulen können Sie sich als GasthörerIn bewerben.
Das gleichzeitige volle Studium von zwei Studiengängen, in denen Sie offiziell immatrikuliert sind, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Doppelstudium und Parallelstudium
Das Doppelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an einer Hochschule in zwei verschiedenen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Das Parallelstudium bezeichnet die Möglichkeit, an zwei verschiedenen Hochschulen in zwei unterschiedlichen Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlüssen immatrikuliert zu sein.
Ein Doppel- oder Parallelstudium macht nur dann Sinn, wenn Sie in einem weiteren Studiengang einen zusätzlichen Abschluss anstreben. Generell ist ein Doppelstudium studienorganisatorisch eine große Herausforderung.
Doppelstudium und Parallelstudium müssen beantragt werden.
Immatrikulationsordnung der Fachhochschule Hannover, §9(1), (2)
Besonders beim Parallelstudium ist eine schriftliche Begründung, die von der Fakultät anerkannt werden muss, nötig.
Beim Fernstudium entfallen diese Zugangshürden.
Doppelstudium und BAföG
Sofern Sie Ansprüche auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) haben, sind im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Doppelstudiums einige
Besonderheiten zu beachten, da nur eine Ausbildung gefördert wird und Sie sich auf den zu fördernden Studiengang festlegen müssen. Deshalb ist zu empfehlen, sich diesbezüglich rechtzeitig beim Amt für Ausbildungsförderung beraten zu lassen: www.studentenwerk-hannover.de/bafoeg-und-co.html
Doppelstudium/Parallelstudium und Studiengebühren
In einem Doppelstudium in Niedersachsen fällt die Studiengebühr nur einmal an. Sind mehrere Hochschulen beteiligt, wird die Studiengebühr entsprechend den Studienanteilen aufgeteilt.
Das gilt nicht für die Hochschulen in unterschiedlichen Bundesländern. In diesem Fall werden die Gebühren an beiden Hochschulen fällig.
Welche Alternativen gibt es zu einem Doppelstudium?
Häufig lässt sich das Interesse an einem anderen Fach auch dadurch befriedigen, dass Veranstaltungen aus dem „interessanten“ Studiengang besucht und, sofern möglich, auch Prüfungen absolviert werden. Grundsätzlich haben Studierende das Recht, auch an Lehrveranstaltungen anderer Fakultäten teilzunehmen, wenn diese dafür freigegeben sind.
Ein Abschluss kann auf diese Weise aber nicht erreicht werden.
Ein Nebenfach (gibt es nicht an Fachhochschulstudiengängen) ist kein Doppelstudium!
Als Nebenfach wird bei fächerübergreifenden Bachelor-Studiengängen häufig der Minor-Bachelor bezeichnet; diese Form gibt es z.B. in den Geisteswissenschaften und in den Lehramtsstudiengängen an der Universitäten.
Zweitstudium
Bitte verwechseln Sie das Zweitstudium nicht
- mit dem Doppelstudium, bei dem zwei Studiengänge parallel studiert werden,
- mit einem Masterstudium, das Sie nach einem Bachelorstudium oder einem anderen dafür geeigneten Hochschulabschluss aufnehmen wollen.
Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und danach einen zweiten grundständigen Studiengang von vorn, d.h. im 1. Semester, beginnt. Falls Sie in einem höheren Fachsemester einsteigen wollen, schauen Sie bitte unter Hochschulwechsler/Quereinsteiger!
Teilzeitstudium
Das Land Niedersachsen eröffnet den Hochschulen mit § 19 Abs. 2 NHG die Möglichkeit, ein geregeltes Teilzeitstudium einzuführen, welches mit der Hälfte der regelmäßigen Prüfungsleistungen anzulegen ist. Studierende, die ein Teilzeitstudium aufnehmen, integrieren sich in den normalen Studien- und Vorlesungsbetrieb. Mit dem Teilzeitstudium wird eine reguläre und transparente Verlängerung der Regelstudienzeit ermöglicht.
Hinweise: Ein Teilzeitstudium ist nur bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich.
Ein Teilzeit- Doppelstudium gibt es nicht.
Bitte beachten Sie auch die möglichen Konsequenzen eines Teilzeitstudiums für das BAföG, Kindergeld und den Nebenjob. Auskünfte geben die entsprechenden Stellen.
Für geeignete Studiengänge kann die Hochschule eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein Teilzeitstudium zulassen. Im Teilzeitstudium kann je Semester oder Trimester höchstens die Hälfte der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Leistungspunkte erworben werden.
An der FHH gibt es dieses Angebot nur auf Antrag und max. für 2 Semester an der Fakultät V.
| Webmaster: Eleonora Busch | 31.05.2011 |
