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Gasthörer

Studierende anderer Hochschulen und Interessenten ohne Hochschulzugangsberechtigung haben die Möglichkeit, die Teilnahme an Lehrveranstaltungen als Gasthörer zu beantragen. Sie können an ausgewählten Vorlesungen und Seminaren teilnehmen, wenn die zuständigen Lehrdozenten dies befürworten.

Gemäß § 13 Abs. 5 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung von den Gasthörenden pro Semester Gebühren in Höhe von:

So können Sie den Antrag stellen:

- Bitte den Antrag ausdrucken und ausfüllen.

- Die Lehrveranstaltungen eintragen und die Unterschrift des Lehrenden einholen

- Den Antrag beim Dekanat der betreffenden Fakultät zur Genehmigung/Stellungnahme einreichen.

- Den Antrag auf Zulassung als Gasthörerin/ Gasthörer und den Einzahlungsbeleg in der Studierendenverwaltung abgeben.

Der Antrag ist für jedes Semester gesondert abzugeben und innerhalb der Immatrikultionsfrist zu stellen. Für das Sommersemester ist der Antrag bis zum 01. April und für das Wintersemester bis zum 01. Oktober zu stellen.

 



Webmaster: Eleonora Busch 05.09.2011  
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