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Bewerbungsverfahren für das Studienkolleg

 

Das Niedersächsische Studienkolleg an der Universität Hannover bereitet ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Bildungsnachweise keinen direkten Hochschulzugang ermöglichen, in Vorstudienkursen auf das Studium an einer Hochschule vor.

  

Zum Bewerbungsverfahren:

 Seit dem 1. Mai 2004 hat die Fachhochschule Hannover (FHH) für ausländische StudienbewerberInnen sowie deutsche StudienbewerberInnen mit ausländischen Bildungsnachweisen ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt. Eine derartige sachverständige Prüfung nimmt gegenwärtig die von Hochschulen gemeinsam betriebene Einrichtung „uni-assist“ (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studierende e.V.), gegen ein Entgelt vor.

Sie erhalten nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen über uni-assist von der Studierendenverwaltung der Fachhochschule Hannover eine Einladung zum Aufnahmetest am Niedersächsischen Studienkolleg, unter Angabe von Datum, Ort, Kosten und Testinhalt.

 

Für das Niedersächsische Studienkolleg gelten folgende Sprachvoraussetzungen:

 -          Zertifikat Deutsch (B 1)

Nach erfolgreich abgelegter Feststellungsprüfung können Sie sich mit Ihrem Feststellungsprüfungszeugnis bei der Fachhochschule Hannover melden. Eine erneute Bewerbung ist nicht mehr erforderlich, da Ihre Bewerbungsunterlagen dann bereits bei der Fachhochschule Hannover vorliegen. Wenn das Feststellungsprüfungszeugnis nicht rechtzeitig zum Bewerbungsschluss 15.01. bzw. 15.07. vom Niedersächsischen Studienkolleg ausgestellt werden kann, lassen Sie sich bitte eine Bescheinigung mit Vornote ausstellen, damit Sie am Auswahlverfahren zur Studienplatzvergabe der FHH teilnehmen können.

 

Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie hier

Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen zu ausländischen Bildungsnachweisen: Frau Gabriele Hucht

 



Webmaster: Eleonora Busch 09.12.2010  
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