Studierendenverwaltung
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Wichtige Fristen der Studierendenverwaltung

 

Eingang der Anträge bei der Studierendenverwaltung:

Antrag auf Erstattung von Gebühren und Beiträgen aufgrund Exmatrikulation

Innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn

Sommersemester: Vorlesungsbeginn: 01.03. / Fristende: 31.03.

Wintersemester:   Vorlesungsbeginn: 20.09. / Fristende: 19.10.

  

Antrag auf Befreiung des Studienbeitrages / Langzeitstudiengebühren

Bis einschließlich 31.03. für das vorangegangen Wintersemester

Bis einschließlich 30.09. für das vorangegangene Sommersemester

  

Antrag auf Erlass des Studienbeitrages / Langzeitstudiengebühr (Erkrankung)

Der Antrag kann längstens bis einen Monat nach Vorlesungsende des Semesters gestellt werden.

  

Antrag auf Beurlaubung

Für das Sommersemester: 31.03.               

Für das Wintersemester: 30.09.

 

Antrag auf Widerruf der Immatrikulation – Nur für Erstimmatrikulierte

Innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn (schriftlich)

  

Rückmeldung für das kommende Semester

Für das Sommersemester 01.01. - 31.01.             

Für das Wintersemester 15.06. - 15.07.



Webmaster: Eleonora Busch 10.12.2010  
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