Wichtige Fristen der Studierendenverwaltung
Eingang der Anträge bei der Studierendenverwaltung:
Antrag auf Erstattung von Gebühren und Beiträgen aufgrund Exmatrikulation
Innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn
Sommersemester: Vorlesungsbeginn: 01.03. / Fristende: 31.03.
Wintersemester: Vorlesungsbeginn: 20.09. / Fristende: 19.10.
Antrag auf Befreiung des Studienbeitrages / Langzeitstudiengebühren
Bis einschließlich 31.03. für das vorangegangen Wintersemester
Bis einschließlich 30.09. für das vorangegangene Sommersemester
Antrag auf Erlass des Studienbeitrages / Langzeitstudiengebühr (Erkrankung)
Der Antrag kann längstens bis einen Monat nach Vorlesungsende des Semesters gestellt werden.
Antrag auf Beurlaubung
Für das Sommersemester: 31.03.
Für das Wintersemester: 30.09.
Antrag auf Widerruf der Immatrikulation – Nur für Erstimmatrikulierte
Innerhalb eines Monats nach Semesterbeginn (schriftlich)
Rückmeldung für das kommende Semester
Für das Sommersemester 01.01. - 31.01.
Für das Wintersemester 15.06. - 15.07.
| Webmaster: Eleonora Busch | 10.12.2010 |
