Studienfach- und Hochschulwechsel
Wenn Sie Ihren Studiengang oder den Hochschulort von oder zur Hochschule Hannover wechseln möchten, beachten Sie bitte Folgendes:
Studiengangswechsel innerhalb der Hochschule
Bei einem Studiengangswechsel innerhalb der Hochschule Hannover füllen Sie bitte de n Vordruck "Antrag auf Studiengangswechsel" aus und geben ihn bis zum regulären Bewerbungsschluss (15.1. und 15.7. des Jahres für die zulassungsbeschränkten Studiengänge) bei der Studierendenverwaltung ab.
Da Ihre Dokumente bereits vorliegen, ist ein Nachreichen von Nachweisen nur nötig, wenn Ihr bisheriger Studiengang dies nicht erforderte. Die Zulassungsvoraussetzungen können Sie hier nachsehen.
Studiengangs- oder Studienortswechsel an eine andere Hochschule
Bei einem Studiengangswechsel von der Hochschule Hannover an eine andere Hochschule müssen Sie sich dort neu bewerben und alle dort angegebenen Termine und Voraussetzungen beachten und erfüllen.
Die gilt auch bei einem Studienortswechsel, also wenn Sie denselben Studiengang, den Sie bisher an der Hochschule Hannover studieren, an einer anderen Hochschule fortsetzen möchten.
In diesem Falle ist auch ein Notenspiegel bzw. Leistungsnachweis und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich.
Studiengangswechsel von einer anderen Hochschule an die Hochschule Hannover
Bei einem Studienangswechsel an die Hochschule Hannover müssen Sie sich bei uns neu bewerben und alle hier angegebenen Termine beachten und Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie sich für einen Studiengang zum ersten Semester bei uns bewerben möchten, beachten Sie bitte den regulären Bewerbungsschluss (15.1. und 15.7. des Jahres für die zulassungsbeschränkten Studiengänge). Die Online-Bewerbung (wird im Mai 2012 freigeschaltet) finden Sie hier.
Wenn Sie sich in ein höheres Semester im gleichen oder vergleichbaren Studiengang bei uns bewerben möchten, verwenden Sie bitte das Bewerbungsformular.
Für ein Gespräch um die Fragen "ob überhaupt", "zu welchem Studiengang" usw. steht Ihnen die Allgemeine Studienberatung gerne zur Verfügung.
| Elke Fahl | 13.02.2012 |
