Ein Dienst zum Wohle der Allgemeinheit soll Ihnen keine Nachteile bringen
Wenn Sie dieses Jahr den Hochschulzugang (Abitur oder Fachhochschulreife) erwerben und einen Dienst, also Bundeswehr, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendiesnst ableisten wollen: bewerben Sie sich für das Wintersemester 2012/13!
Erhalten Sie für das Wintersemester 2012/13 einen Studienplatz, so können Sie diesen zurückgeben, da Sie einen Dienst absolvieren.
Sie werden dann im nächsten Jahr bevorzugt berücksichtigt, da Ihnen durch den Dienst keine Nachteile entstehen sollen.
| Elke Fahl | 12.01.2012 |
