Studieninteressierten-Portal
Herzlich Willkommen auf dem Portal für Studieninteressierte der Fachhochschule Hannover (FHH).
Hier finden Sie viele Informationen, wenn Sie an der FHH studieren möchten.
Die Bachelor-Studiengänge bieten wir für diejenigen an, die entweder noch nicht studiert haben oder die noch kein Studium abgeschlossen haben.
Die Master-Studiengänge sind für jene, die sich nach einem ersten Studienabschluss weiterqualifizieren möchten.
In der linken Spalte finden Sie in alphabetischer Reihenfolge viele Stichworte und Kontaktstellen der FHH, die Ihnen weitere Informationen bieten und auch AnsprechpartnerInnen nennen. Das Service Center der Studierendenverwaltung und die Allgemeine Studienberatung stehen Ihnen stets gerne zur Verfügung, wenn Sie noch nach weiteren Antworten und Informationen suchen.
In der rechten Spalte finden Sie Links zu externen Einrichtungen und Beratungsstellen, die Sie vielleicht auch noch interessieren.
Die Online-Bewerbung für das kommende Wintersemester wird am 17. Mai 2010 freigeschaltet.
Für folgende Bachelor-Studiengänge wird es das vereinfachte Zulassungsverfahren geben:
- Betriebswirtschaftslehre
- Journalistik
- Maschinenbau
- Public Relations
- Soziale Arbeit
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsingenieur Maschinenbau
Für alle anderen Bachelor-Studiengänge und für alle Master-Studiengänge gilt das Online-Verfahren, bei dem Sie eine Kopie Ihrer Online-Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen in Papierform an die Studierendenverwaltung senden.
Beim vereinfachten Zulassungsverfahren füllen Sie im ersten Schritt ausschließlich die Online-Bewerbung aus und schicken sie online ab.
Erst wenn Sie von der Studierendenverwaltung der FHH eine Zulassung bekommen, müssen Sie Ihre Unterlagen einreichen, und zwar:
- Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung, Fachhochschulreife (Anerkennung der Fachhochschulreife u. das Schulzeugnis)
- Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde
- Tabellarischer Lebenslauf
- Wehr- oder Zivildienstbescheinigung (falls vorhanden)
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (falls vorhanden)
- Nachweis über Praktika (falls vorhanden)
- für die dualen Studiengänge ist die Vorlage eines Ausbildungsvertrages (Rahmenvertrag) notwendig
- für die künstlerischen Studiengänge ist eine Eignungsprüfung zwingend erforderlich
Bekommen Sie von der Studierendenverwaltung eine Absage, sollten Sie innerhalb der genannten Frist (!) Ihre Teilnahme am Nachrückverfahren beantragen.
Tun Sie dies nicht, werden Sie von der Vergabeliste gestrichen und erhalten keinen Studienplatz mehr im Nachrückverfahren.
| Elke Fahl | 18.03.2010 |
