Der Personalrat

Namen der Mitglieder auf dem Foto - von links nach rechts - geordnet:
Vera Henning, Manfred Hermeling, Heike Köhne, Michael Stein, Kai-Uwe Kriewald (ist ab dem 17.05.2011 kein Mitglied mehr), Reiner Ehlers, Sabine Bär, Andreas Pehl, Annette Hübotter-Dass
Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Personalrates ist das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG). In ihm sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten für den Personalrat, aber auch für die Dienststelle festgelegt.
Wer wird vom Personalrat vertreten
Der Personalrat vertritt alle weisungsgebundenen Beschäftigten aus der Gruppe der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Beamten, wobei Professoren, Lehrbeauftragte, Gastdozenten und nebenberuflich beschäftigtes Personal per Gesetz ausgenommen sind.
| Webmaster Fakultät III | 23.05.2011 |
