Nummer 26 / 2011
Vom Meister zum Ingenieur
Durch die Änderung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes haben sich die Bedingungen für den Hochschulzugang deutlich verbessert. Die Hochschule Hannover und das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW) haben Anrechnungsverfahren entwickelt, um den Studieneinstieg zu erleichternAls eine der ersten Hochschulen hat die Hochschule Hannover in Zusammenarbeit mit dem BNW die Anrechnung beruflicher Qualifikationen erarbeitet. Eine Arbeitsgruppe mit Fachleuten beider Institutionen hat in intensiven Beratungen den Rahmenstoffplan der Industriemeister (Metall)-Fortbildung und die Studienpläne ausgewählter technischer Studiengänge abgeglichen und diejenigen Studieninhalte identifiziert, die Industriemeister bereits beherrschen und daher nicht erneut im Studium absolvieren müssen. Die Erarbeitung entsprechender Anrechnungsverfahren für die Techniker Metalltechnik sowie Techniker Elektrotechnik steht kurz vor dem Abschluss.
Diese Regelungen zur Anrechnung gelten zunächst für die folgenden Studiengänge:
- Elektrotechnik und Informationstechnik
- Maschinenbau
- Maschinenbau-Informatik
- Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik
- Duale Studiengänge: Konstruktionstechnik, Mechatronik, Produktionstechnik, Technischer Vertrieb
- Milchwirtschaftliche Lebensmitteltechnologie
- Lebensmittelverpackungstechnologie
- Technologie Nachwachsender Rohstoffe
Hintergrund: Das Niedersächsische Hochschulgesetz wurde im Sommer 2010 umfassend überarbeitet. Auch wer "nur" eine Berufsausbildung absolviert hat, kann nun mit entsprechender Berufserfahrung ein Studium aufnehmen. Und denjenigen, die noch höher qualifiziert sind, z. B. Meister, Techniker oder Absolventen kaufmännischer Weiterbildungen, wird der Übergang in ein Hochschulstudium weiter erleichtert: Sie bekommen künftig Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie im Rahmen ihres beruflichen Werdegangs erworben haben, in Form von Credit Points (ETCS) auf ihr Studium angerechnet. Das bedeutet konkret, dass sie bis zu zehn Prozent weniger Studienleistungen erbringen müssen als Studierende ohne diesen Qualifikationshintergrund.
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| Öffentlichkeitsarbeit und Marketing | 18.01.2012 |

