Allgemeines Rundschreiben
Rundschreiben A Nr. 1/2009 Gliederungspunkt 1 | Ihr Zeichen/ Ihre Nachricht | Präsidium – Die Vizepräsidentin | ||
Alle Fakultäten/ Einrichtungen der Fachhochschule Hannover | Mein Zeichen (Bei Antwort bitte angeben) | Telefon: 0511/9296 - 0 | ||
Rüdiger | ||||
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Hannover, 21.07.2009 | www.fh-hannover.de USt_ID.Nr. 811361762 | |||
Erarbeitung und Veröffentlichung einer Sammlung gängiger Verwaltungspraxis zur Bereitstellung für die Fakultäten / Einrichtungen der FHH in Form von Rundschreiben
Mit Hilfe dieser Sammlung möchte die Verwaltung der Fachhochschule Hannover den Fakultäten und Einrichtungen Verwaltungsabläufe erläutern, Rechtsquellen zum Nachschlagen einfacher Sachverhalte bereitstellen und eine Transparenz im Verwaltungshandeln herstellen. Die Sammlung soll vor allem dazu dienen, Regelungen für Mitarbeiter/innen außerhalb der Dezernate I – IV der FFH, die jedoch aufgrund Ihrer Tätigkeiten unmittelbar mit den Rechtsgebieten in Berührung kommen, klar und eindeutig darzustellen. Weiter kann eine gewachsene Rundschreibensammlung im Rahmen der Einarbeitung neuer Kollegen/innen oder bei Aufgabenwechseln dienlich sein und einen „Wegweiser“ darstellen.
Diese Sammlung ist für jede/n Mitarbeiter/in der FH im Intranet unter dem Link:
(http://www.fh-hannover.de/pp/is/qm/rundschreibensammlung/index.html)
abrufbar. Sollten neue Rundschreiben hinzugefügt werden oder alte Rundschreiben überarbeitet werden, so erfolgt eine Mitteilung per Mail an den Verteiler „Organisation“.
Die Rundschreiben sind von diesen Verteilern aus allen Mitarbeitern/innen im jeweiligen
Verteilerbereich zur Kenntnis zu geben. Dies kann, je nach Absprache innerhalb der Einheit, ebenfalls per Mail erfolgen oder auch per Aushang oder Umlauf geregelt werden.
A- und B-Rundschreiben
Rundschreiben werden in zwei Kategorien unterschieden:
A-Rundschreiben
- Rundschreiben mit Regelungen/ Informationen von längerfristiger Bedeutung
B-Rundschreiben
- Rundschreiben mit Regelungen oder Informationen mit einmaliger oder kurzfristiger Wirkung
Behandlung von Rundschreiben
Rundschreiben der Verwaltung sind allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen zur Kenntnis zu bringen. Sie haben bindende Wirkung für alle Mitarbeiter/innen der FHH und sind entsprechend zu behandeln. Die Form der Bekanntgabe ist dabei der jeweiligen Einrichtung überlassen (z. B. Aushang, Umlauf oder Weiterleitung im internen Email-Verteiler).
Die Unkenntnis von Regelungen aus Rundschreiben kann für Bedienstete zu materiellen Schäden führen. Zur Vermeidung von Schadenersatz- bzw. Regressansprüchen bitte ich darum, eine zeitnahe Information aller Bediensteten sicher zu stellen.
Themengebiete der Rundschreiben
Die Themengebiete der Rundschreibensammlung werden neben grundsätzlichen organisatorischen Regelungen hauptsächlich im Personal-, Finanz- und Liegenschaftsbereich vorzufinden sein.
(vorläufige) Gliederung der Rundschreibensammlung
Die Gliederung der Rundschreibensammlung wird laufend erweitert werden. Vorerst werden Rundschreiben durch das Dezernat I eingestellt werden.
- Allgemeines
1.1 Organisations- und Geschäftsverteilungsplan
1.2 Allgemeine Grundsätze zur Regelung der Verwaltungsarbeit
- Dienstanweisung zur Verwendung des Bewirtungsfonds
1.3 Hinweise auf weitere Rechtsvorschriften und Ordnungen
- Personalangelegenheiten
2.1 Arbeitszeit
2.2 Einstellung neuer Mitarbeiter/innen
2.4 Sonderurlaub
2.5 Dienst- und Arbeitsunfähigkeit
2.6 Nebentätigkeiten
2.7 Stellenausschreibungen
2.8 Annahme von Belohnungen und Geschenken
2.9 Personalentwicklung
2.10 Dienstreisen
2.11 Lehrverpflichtung
2.12 Altersteilzeit
2.13 Schwerbehinderte
2.14 Berufungsverfahren
2.15 Sonderregelungen für Auszubildende
2.16 Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
2.17 Lehrbeauftragte
2.18 Weitere Personalangelegenheiten
- Haushalt und Finanzen
- Liegenschaftsmanagement
- Arbeitssicherheit
- Justiziariat
- Personalratsangelegenheiten und -mitteilungen
Sollten Fragen oder Erläuterungsbedarfe zu einzelnen Rundschreiben bestehen, bitte ich darum sich jeweils an den Bearbeiter zu wenden.
Gerns
| Nicole Rüdiger | 20.12.2010 |
