Werkvertrag
Der Werkvertrag ist immer wieder ein gern gewählter Vertragstyp, gleichwohl kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden. Erforderlich ist nämlich, dass in der Tat ein Werk, d. h. ein Erfolg, geschuldet ist. Diese Problematik und insbesondere die Abgrenzung zum Dienstvertrag ist detailliert in den "Hinweisen zum Werk-/Dienstvertrag" geschildert. Um abschließend prüfen zu können, ob der Werkvertrag abgeschlossen werden kann, sind folgende Unterlagen im Justiziariat einzureichen:
1. das ausgefüllte Werkvertragsformular in dreifacher Ausfertigung,
2. die Anlage 1 zum Werk-/Dienstvertrag (einfach),
3. die Anlage 2 zum Werk-/Dienstvertrag (einfach).
Eine Prüfung des Werkvertrages erfolgt erst nach Einreichung der genannten Unterlagen.
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, wird darum gebeten, die Unterlagen sorgfältig auszufüllen und zeitnah vor Vertragsbeginn einzureichen.
Ansprechpartnerin:
Anja Obermann
Assistentin Justiziariat
Tel.: 0511/9296-2051
Fax: 0511/9296-2053
E-Mail: anja.obermann
fh-hannover.de
Hinweise zum Werk-/Dienstvertrag
Anlage 1 zum Werk-/Dienstvertrag
Anlage 2 zum Werk-/Dienstvertrag
Anlage 3 zum Werk-/Dienstvertrag
Bitte nach Erfüllung des Vertrages im Justiziariat einreichen.
Statusfeststellungsverfahren - Antrag
| Anja Obermann | 09.02.2012 |
