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Werkvertrag

Der Werkvertrag ist immer wieder ein gern gewählter Vertragstyp, gleichwohl kann er nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden. Erforderlich ist nämlich, dass in der Tat ein Werk, d. h. ein Erfolg, geschuldet ist. Diese Problematik und insbesondere die Abgrenzung zum Dienstvertrag ist detailliert in den "Hinweisen zum Werk-/Dienstvertrag" geschildert. Um abschließend prüfen zu können, ob der Werkvertrag abgeschlossen werden kann, sind folgende Unterlagen im Justiziariat einzureichen: 

1. das ausgefüllte Werkvertragsformular in dreifacher Ausfertigung, 
2. die Anlage 1 zum Werk-/Dienstvertrag (einfach),
3. die Anlage 2 zum Werk-/Dienstvertrag (einfach).

Eine Prüfung des Werkvertrages erfolgt erst nach Einreichung der genannten Unterlagen. 

Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, wird darum gebeten, die Unterlagen sorgfältig auszufüllen und zeitnah vor Vertragsbeginn einzureichen. 


Ansprechpartnerin: 

Anja Obermann
Assistentin Justiziariat

Tel.:     0511/9296-2051
Fax:     0511/9296-2053
E-Mail: anja.obermannat-zeichenfh-hannover.de

 

Hinweise zum Werk-/Dienstvertrag

Werkvertrag - Formular

Anlage 1 zum Werk-/Dienstvertrag

Anlage 2 zum Werk-/Dienstvertrag

Anlage 3 zum Werk-/Dienstvertrag 
      Bitte nach Erfüllung des Vertrages im Justiziariat einreichen.

Statusfeststellungsverfahren - Antrag

 

 



Anja Obermann 09.02.2012  
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