Hochschulwahlen

Die Hochschulwahlen finden jedes Jahr am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag der 49. Kalenderwoche statt. In Jahren mit gerader Jahreszahl gibt es sog. "große" Hochschulwahlen, bei denen alle Mitglieder der Hochschule, die Beschäftigten und die Studierenden, aktiv und passiv wahlberechtigt sind. In den "ungeraden" Jahren werden rein studentische Wahlen durchgeführt.
Gewählt wird nach Statusgruppen in die Kollegialorgane "Senat" und "Fakultätsräte" mit einer zweijährigen Amtszeit für die nichtstudentischen Mitglieder der Professoren-, Mitarbeiter- und MTV-Gruppe, jeweils beginnend zum 01.03. eines ungeraden Jahres, und einer einjährigen Amtszeit der Studierenden, beginnend zum 01.03 eines jeden Jahres. Die Studierenden wählen zudem ihre VertreterInnen in die rein studentischen Gremien "Fachschaftsrat" und "Studierendenparlament"; diese Wahlen werden ebenfalls vom Wahlamt als Service gegenüber der Studierendenschaft durchgeführt.
Aktuell: Nach- und Ergänzungswahlen im Sommersemster 2012
Da sich bei der vergangenen Wahl im Dezember 2011 zu wenig Kandidaten für das Studierendenparlament gefunden haben, findet hierfür eine Nachwahl statt.
Außerdem ist die Studierendengruppe im Fakultätsrat V wegen Amtsniederlegungen ab 01.06.2012 nicht mehr besetzt, da auch keine Nachrücker zur Verfügung stehen. Hier ist entsprechend eine Ergänzungswahl erforderlich.
Wahlausschreibung
Während der Wahlausschreibungsfrist können Sie bei den für Sie zuständigen örtlichen Wahlbeauftragten Einblick in das Wählerverzeichnis nehmen und Wahlvorschläge einreichen. Die entsprechenden Wahlvorschlagsvordrucke erhalten Sie ebenfalls dort oder hier als Download:
Einzelwahlvorschlag
Listenwahlvorschlag
Die Wahlausschreibungsfrist läuft vom 02.04.2012 bis 16.04.2012 (12 Uhr)
Die Wahlausschreibung Nachwahl 2012 hier zum Herunterladen
Erweiterung der Wahlausschreibung vom 02.04.2012
Am 05.04.2012 hat der Fakultätsrat IV festgestellt, dass dort ein Sitz in der Studierendengruppe vakant ist. Daher wird auch dort eine Ergänzungswahl stattfinden, die mit den anderen Wahlen verbunden wird.
Die Wahlausschreibungsfrist für dieses Gremium (und nur für dieses) endet abweichend am 23.04.2012 (12 Uhr).
Die Erweiterung der Wahlausschreibung Nachwahl 2012 hier zum Herunterladen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ausschreibungsfristverlängerung bei nicht ausreichender Kandidatenzahl nicht vorgesehen ist!
Wahlbekanntmachung
In der Wahlbekanntmachung finden Sie die Öffnungszeiten der einzelnen Wahllokale und die Kandidaten, die zur Wahl stehen.
Die Wahlbekanntmachung Nachwahl 2012 hier zum Herunterladen
Briefwahl
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben, können Sie Briefwahlunterlagen anfordern.
Studierende beantragen die Briefwahl bitte durch Übersendung einer Kopie von gültiger Semesterkarte UND Personalausweis auf dem Postwege oder per Mail (wegen der Lesbarkeit bitte nicht per Fax). Bitte geben Sie auch auf jeden Fall Ihre aktuelle Anschrift an, an die die Wahlunterlagen gesendet werden sollen!
Die Frist zur Beantragung einer Briefwahl läuft bis zum 27.04.2012 um 12 Uhr (Eingang des Antrages in der FHH).
Wahlergebnis
Das Wahlergebnis der Nach- und Ergänzungswahl 2012 an dieser Stelle zum Herunterladen
Beschlossen vom Wahlausschuss in der Sitzung am 15.05.2012
Die jeweiligen Wahlen können durch schriftlichen Einspruch bis zum Ablauf des 30.05.2012 angefochten werden. Näheres hierzu im Text des amtlichen Wahlergebnisses (s.o.)
Wahlleiter
Ass. jur. Christian Kiehne
Justiziar der Hochschule Hannover
Tel: 0511 9296-2050
Fax: 0511 9296-992050
E-Mail: christian.kiehne
fh-hannover.de
Ansprechpartner in Fragen der Wahldurchführung
Andreas Pehl
Tel.: 0511 9296-3321
Fax: 0511 9296-993321
E-Mail: andreas.pehl
fh-hannover.de
| Andreas Pehl | 16.05.2012 |
