Dienstvertrag
Da die Hochschule grundsätzlich Tätigkeiten in einem unselbstständigen Arbeitsverhältnis vergibt - entweder für das sogenannte Tarifpersonal im Rahmen eines Arbeitsvertrages oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, dem Beamtenverhältnis - stellt die selbständige Tätigkeit im Rahmen eines freien Dienstvertrages eine Ausnahme dar und darf nur bei tatsächlich selbständiger Tätigkeit vergeben werden.
Um abschließend prüfen zu können, ob der Dienstvertrag abgeschlossen werden kann, sind folgende Unterlagen im Justiziariat einzureichen:
- das ausgefüllte Dienstvertragsformular in dreifacher Ausfertigung,
- die Anlage 1 zum Dienstvertrag (einfach),
- die Anlage 2 zum Dienstvertrag (einfach).
Eine Prüfung des Dienstvertrages erfolgt erst nach Einreichung der genannten Unterlagen.
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden, wird darum gebeten, die Unterlagen sorgfältig auszufüllen und zeitnah vor Vertragsbeginn einzureichen.
Ansprechpartnerin:
Anja Obermann
Assistentin Justiziariat
Tel: 0511/9296-2051
Fax: 0511/9296-2053
E-Mail: anja.obermann
fh-hannover.de
Hinweise zum Werk-/Dienstvertrag
Anlage 3 zum Dienstvertrag
Bitte nach Erfüllung des Vertrages im Justiziariat einreichen.
| Anja Obermann | 09.02.2012 |
