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Arbeits-/Dienstunfälle


Arbeitsunfall:
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die sich im Rahmen der auszuübenden Tätigkeit oder auf dem Weg zum oder vom Arbeitsplatz ereignen. Im Beamtenrecht heißen diese Unfälle Dienstunfälle, hier gelten die unten angeführten Bestimmungen.

Im Falle eines Arbeitsunfalls muss dieser dem unmittelbaren Fachvorgesetzten sowie dem Justiziariat gemeldet werden. Hierfür ist das angefügte Formular zur Unfallanzeige und das Formular zur Anzeige eines Arbeitsunfalls schnellstmöglich auszufüllen und einzureichen. Arbeitsunfälle sind in der Regel über die Landesunfallkasse versichert.

Dienstunfall:
Ein Dienstunfall ist ein auf äußere Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist (§ 31 Beamtenversorgungsgesetz). Zum Dienst gehören auch Dienstreisen sowie sonstige dienstliche Tätigkeiten und die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen.

Im Falle eines Dienstunfalls ist dieser unverzüglich dem unmittelbaren Vorgesetzten und dem Justiziariat anzuzeigen. Weiterhin ist das Formular zur Unfallanzeige auszufüllen und dem Justiziariat einzureichen. Der Beamtin/dem Beamten stehen bei einem anerkannten Dienstunfall Unfallfürsorgeleistungen gemäß den §§ 31 ff. des Beamtenversorgungsgesetzes zu.

Sonstige Unfälle:
Neben Dienst-/Arbeitsunfällen ist auch jeder weitere Unfall außerhalb des Dienstes anzuzeigen, wenn dieser zu einer Dienst-/Arbeitsunfähigkeit geführt hat, da etwaige Schadensersatzansprüche gegen Dritte in bestimmtem Umfang kraft Gesetzes auf das Land bzw. die Hochschule übergehen (vgl. § 95 NBG, § 6 EFZG).

Falls Sie Fragen zum Thema Dienst-/Arbeitsunfälle haben, können Sie sich gerne an das Justiziariat wenden.

 

Ansprechpartner:
Ass. jur. Christian Kiehne
Justiziar der Hochschule

Tel.: 0511/9296-2050
Fax:  0511/9296-99-2050
E-Mail: christian.kiehne@fh-hannover.de

 

Formular Unfallanzeige (Beamte und Beschäftigte)

Formular Anzeige eines Arbeitsunfalls (Beschäftigte)



Anja Obermann 03.03.2011  
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