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Visa/Arbeitsgenehmigung

In EU-Ländern benötigen Sie lediglich einen Personalausweis bzw. Reisepass. Meist ist eine Anmeldung bei den örtlichen Behörden notwendig. Dort müssen Sie nachweisen, dass Sie an der ausländischen Hochschule eingeschrieben sind und dass Sie krankenversichert sind. Außerdem müssen Sie eine Erklärung abgeben, dass Sie für Ihren Lebensunterhalt aufkommen können. Sie erhalten dann eine Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer des Studienaufenthalts.

In Nicht-EU-Ländern benötigen Sie zur Einreise ein Studentenvisum bzw. für Praktika in der Regel ein Arbeitsvisum. Denken Sie daran, das Visum rechtzeitig zu beantragen. Informationen über die jeweiligen Visabestimmungen erhalten Sie bei den Vertretungen der Länder in Deutschland.
Adressen bzw. Homepages der Ländervertretungen finden Sie unter:

www.auswaertiges-amt.de



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