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Anerkennung von Studienleistungen / ECTS

Die Frage der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist für die Planung des Studienvorhabens von entscheidender Bedeutung. Sie sollten dies unbedingt vor der Ausreise klären. Wenden Sie sich dafür an den International Coordinator Ihrer Abteilung bzw. an den/die betreuende/n Professor/in.

International Coordinators

ECTS

Bei der Anerkennung von Studienleistungen arbeiten viele Hochschulen im EU-Bereich mit dem European Credit Transfer System (ECTS). Dieses System basiert auf der studentischen Arbeitsleistung. Für die einzelnen Lehrveranstaltungen werden credits vergeben. Bei vielen unserer Partnerhochschulen finden Sie auf den Webseiten Informationen über die den einzelnen Veranstaltungen zugewiesenen credits. Für die Anerkennung eines Semesters sind Lehrveranstaltungen mit insgesamt 30 credits zu belegen.

Bei Anwendung von ECTS schließen Sie vor Antritt des Auslandsstudienaufenthaltes einen Studienvertrag, das sogenannte ECTS Learning Agreement, ab. Das Formular ist im Internationalen Büro und beim International Coordinator Ihrer Abteilung erhältlich. Hierin werden die gewählten Lehrveranstaltungen mit den credits aufgeführt. Diese Vereinbarung unterzeichnet der/die Studierende, der/die ECTS- Abteilungskoordinator/in und der/die ECTS-Hochschulkoordinator/in in Hannover und an der Gasthochschule.

ECTS Learning Agreement

Bei erfolgreicher Absolvierung der Lehrveranstaltungen wird am Ende des Auslandssemesters eine Datenabschrift (Transcript of Records) erstellt, in der zusätzlich zu den credits auch die Benotung dargelegt wird.

Transcript of Records



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