Hin-und-Weg-Stipendien 2013
Im Rahmen des vom DAAD finanzierten „Programms zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden“ (PROMOS) vergibt die Hochschule Hannover „Hin-und-Weg-Stipendien“ für studienbezogene Auslandsvorhaben in 2013:
1. FÖRDERBARE VORHABEN (weltweit)
- Studium/Abschlussarbeiten (1 bis 6 Monate):
außerhalb des ERASMUS-Programms (Studium) - Praktika (6 Wochen bis 6 Monate)
außerhalb des ERASMUS-Programms (Praktikum) - Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate):
an staatlichen Hochschulen - Fachkurse bzw. Sommerschulen (5 Tage bis 6 Wochen):
an staatlichen Hochschulen oder wissenschaftlichen Institutionen - studentische Wettbewerbsreisen (maximal 12 Tage):
z. B. Programmierweltmeisterschaften
Bitte beachten Sie die Details zu den förderbaren Vorhaben sowie Kombinationsmöglichkeiten
2. LEISTUNGEN
- Teilstipendium i.H.v. 300 Euro pro Monat
und/oder - Reisekostenpauschale (länderabhängig)
- Reduzierung des Stipendiums ab Praktikumsgehältern über 300€/Monat
keine Förderung bei Gehältern über 800€/Monat
3. VORAUSSETZUNGEN
- Studium mindestens im dritten Fachsemester zum Antritt des Auslandsaufenthalts, Master-Studierende ab dem 1. Semester
- Immatrikulation an der Hochschule Hannover für die Dauer des Aufenthalts (Ausnahmeregelungen)
- Deutsche Staatsangehörigkeit bzw. Deutschen gleichgestellte Personen (weitere Informationen)
- nach Auslandsaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
- keine Doppelförderung durch andere öffentliche Mittel (ERASMUS, DAAD, Stiftungen, etc.)
4. BEWERBUNG
- Füllen Sie die Online-Bewerbung aus und schicken Sie diese online ab.
- Bitte schicken Sie folgende Unterlagen als PDF mit Angabe des Nachnamens in jeder Datei an robert.westendorf
fh-hannover.de
(insg. max. 3 MB)
- Online-Bewerbungsformular (ohne Unterschrift)
- Motivationsschreiben und tabellarischer Lebenslauf ohne Foto (beides in engl. Sprache, je 1 DIN A4)
- Übersicht Studienleistungen (QISPOS-Auszug) inkl. Notendurchschnitt (ansonsten bitte selbst berechnen und angeben)
- Nachweis über relevante Sprachkenntnisse (z.B. durch Schulzeugnis, Sprachkurse, etc.)
- falls bereits vorhanden: Nachweis über Anbahnung des Vorhabens (Korrespondenz, etc.). Dieser Nachweis kann auch noch nach der Bewerbungsfrist eingereicht werden.
5. AUSWAHLKRITERIEN
Entscheidende Auswahlkriterien für die hochschulinterne Auswahl sind die bisherige Studienleistung, ehrenamtliches Engagement, die Sinnhaftigkeit des geplanten Aufenthalts in Bezug zum bisherigen Studium sowie bestehende Sprachkenntnisse, die zur Durchführung des Aufenthalts notwendig sind.
Bewerbungsfrist für Vorhaben im:
Sommersemester 2013: 15. Juni 2012
(Förderung ab 1. Januar 2013 möglich)
Wintersemester 2013/14: 15. Dezember 2012
(Förderung ab 1. Juli 2013 möglich)
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Westendorf gern zur Verfügung.
| Webmaster IB | 22.03.2012 |
