Auslands-BAföG
Studierende können für einen Auslandsaufenthalt eine Förderung gemäß BAföG beantragen. Stets erforderlich sind ausreichende Sprachkenntnisse der Unterrichts- bzw. Landessprache.
Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden.
Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inländischen und einer oder mehreren ausländischen Hochschulen können für die jeweilige Dauer der Auslandsaufenthalte gefördert werden.
Auslandsausbildungsaufenthalte, die im Rahmen einer Inlandsausbildung außerhalb der EU durchgeführt werden, sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre förderungsfähig; finden sie innerhalb der EU oder der Schweiz statt, gilt diese Beschränkung nicht.
Auslandspraktika können gefördert werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Besuch einer im Inland gelegenen Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule durchgeführt werden und die besonderen Förderungsvoraussetzungen für Auslandspraktika erfüllt sind. Dazu gehört, dass das Praktikum für die Durchführung der Ausbildung erforderlich und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein muss. Ferner muss die vorgeschriebene Dauer mindestens zwölf Wochen betragen und das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein. Zudem muss die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
Die Leistungen des Auslands-BAföG umfassen zusätzlich zur Inlandsförderung:
- die notwendigen Studiengebühren (bis zu einem festgelegten Maximalbetrag)
- Reisekosten
- ggf. einen Zusatzbetrag für die Kosten der Krankenversicherung im Ausland
- außerhalb der Mitgliedsstaaten der EU und der Schweiz einen Auslandszuschlag, dessen Höhe nach Ländern variiert.
Die hohen zusätzlichen Kosten einer Ausbildung können dazu führen, dass auch diejenigen Studierenden während eines Auslandsaufenthaltes nach dem BAföG gefördert werden, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.Der Antrag auf Auslands-BAföG sollte mindestens sechs Monate vor der Ausreise bei dem für das entsprechende Land zuständigen Ausbildungsförderungsamt gestellt werden. Die Antragsformulare und eine Liste der für die verschiedenen Länder zuständigen Ämter und Angaben zu den Auslandszuschlägen finden Sie unter:
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/384.php
Informationen zum Auslands-BAföG finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Studentenwerks:
Deutsches Studentenwerk, Auslands-BAföG
Einen Rechner für das Auslands-BAföG finden Sie u.a. unter hier:
| Webmaster IB | 15.09.2011 |
