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Gewinnung von Frauen als Professorinnen

Die Hochschule Hannover hat es sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil gerade auch beim wissenschaftlichen Personal zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es - neben den meistens zeitlich befristeten besonderen Förderprogrammen - auch innerhalb regulärer Verfahren verschiedene Möglichkeiten:

Erfüllt eine Bewerberin, die von der Hochschule zur Besetzung der Stelle als die von allen Bewerberinnen und Bewerbern geeignetste angesehen wird, die Einstellungsvoraussetzungen nicht vollständig, so kann ein befristeter Auftrag zur Verwaltung der Professur zwecks Nachholung der noch fehlenden Qualifikationen erteilt werden. Voraussetzung ist, daß der wissenschaftliche oder berufliche Werdegang aus bestimmten, von der Bewerberin darzulegenden frauenbiographischen Gründen verzögert wurde. Dabei sind unter frauenbiographischen Gründen nicht nur Unterbrechungen durch die Geburt eines Kindes zu verstehen, sondern auch partnerbedingte Wohnortwechsel, oder späte berufliche Umorientierungen in frauenuntypische Bereiche etc. 

Der Verwaltungsauftrag ist in der Regel auf eine Teilzeittätigkeit mit der Hälfte der normalen Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren zu begrenzen. Während dieser Zeit ist die Promotion abzuschließen bzw. sind die fehlenden berufspraktischen Erfahrungen nachzuholen. Sobald dies der Fall ist, erfolgt grundsätzlich die Berufung zur Professorin.

Aufgrund des sogenannten "Hochschulpaktes 2020" wird auch an der Hochschule Hannover für verschiedene Studiengänge Lehrpersonal gesucht. Zur Orientierung finden Sie hier eine Liste der zu besetzenden Stellen.

Zur Verbesserung des Informationsflusses und gezielten Ansprache von Frauen wurden an verschiedenen Stellen Datenbanken eingerichtet.



Isabel Glöckner 06.02.2012  
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