
Gewinnung von Frauen als Professorinnen
Die Hochschule Hannover hat es sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil gerade auch beim wissenschaftlichen Personal zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es - neben den meistens zeitlich befristeten besonderen Förderprogrammen - auch innerhalb regulärer Verfahren verschiedene Möglichkeiten:
- § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) enthält eine sogenannte Quotierung. Danach sind Frauen bei gleichwertiger Qualifikation solange bevorzugt zu berücksichtigen , bis ihr Anteil in der jeweiligen Berufsgruppe 50% beträgt. Innerhalb des Gleichstellungsplans verpflichten sich die Fakultäten und Einrichtungen der Hochschule Hannover auf sogenannte Zielquoten, mit deren Hilfe das große Ziel der 50% schrittweise erreicht werden soll.
- Bei der Bewertung der Qualifikation einer Bewerberin, kann die Lebenssituation von Frauen eine besondere Berücksichtigung finden.
- Zu den Voraussetzungen für die Berufung auf eine Professur an einer Hochschule gehört - neben der Promotion und dem Nachweis pädagogischer Eignung - auch eine fünfjährige berufliche Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Erfüllt eine Bewerberin, die von der Hochschule zur Besetzung der Stelle als die von allen Bewerberinnen und Bewerbern geeignetste angesehen wird, die Einstellungsvoraussetzungen nicht vollständig, so kann ein befristeter Auftrag zur Verwaltung der Professur zwecks Nachholung der noch fehlenden Qualifikationen erteilt werden. Voraussetzung ist, daß der wissenschaftliche oder berufliche Werdegang aus bestimmten, von der Bewerberin darzulegenden frauenbiographischen Gründen verzögert wurde. Dabei sind unter frauenbiographischen Gründen nicht nur Unterbrechungen durch die Geburt eines Kindes zu verstehen, sondern auch partnerbedingte Wohnortwechsel, oder späte berufliche Umorientierungen in frauenuntypische Bereiche etc.
Der Verwaltungsauftrag ist in der Regel auf eine Teilzeittätigkeit mit der Hälfte der normalen Arbeitszeit für die Dauer von zwei Jahren zu begrenzen. Während dieser Zeit ist die Promotion abzuschließen bzw. sind die fehlenden berufspraktischen Erfahrungen nachzuholen. Sobald dies der Fall ist, erfolgt grundsätzlich die Berufung zur Professorin.
Aufgrund des sogenannten "Hochschulpaktes 2020" wird auch an der Hochschule Hannover für verschiedene Studiengänge Lehrpersonal gesucht. Zur Orientierung finden Sie hier eine Liste der zu besetzenden Stellen.
Zur Verbesserung des Informationsflusses und gezielten Ansprache von Frauen wurden an verschiedenen Stellen Datenbanken eingerichtet.
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Informationen für Bewerberinnen auf Fachhochschulprofessuren
Informationen der BuKoF Kommission "Gleichstellung in Lehre und Forschung an Fachhochschulen" -
FemConsult - Datenbank
Datenbank für Wissenschaftlerinnen (vormals InfoSys) des Kompetenzzentrum Frauen in Wissenschaft und Forschung
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Maria-Goeppert-Mayer-Programm
Programm für internationale Frauen- und Genderforschung -
Projekt PROfessur
Informationsangebot zum Fächerspektrum an niedersächsischen Fachhochschulen zu Bewerbung und Berufungsverfahren uvm. -
Vermittlungs- und Kontaktbörse rund um die FH-Professur
Ein Angebot der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten (Lakof) an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU) in Baden-Württemberg -
Zusammenstellung von Links zu Expertinnen-Datenbanken
Erstellt vom Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit (TeDiC)/ Bielefeld
| Isabel Glöckner | 06.02.2012 |
