Gleichstellungsbüro
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Es gibt eine Vielzahl von unterschiedlichen Stiftungseinrichtungen, die das Studium an einer Hochschule finanziell fördern. Die Begabtenförderungswerke werden durch unterschiedliche Träger finanziert und unterstützt. So gibt es neben staatlichen, parteinahen, gewerkschaftlichen und unabhängigen Stiftungen auch die Förderung durch konfessionelle Träger und die Wirtschaft.

Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel überdurchschnittliche Begabung und Studienleistung und gesellschaftspolitisches, gewerkschaftliches oder kirchliches Engagement oder die Bereitschaft dazu. Was genau darunter zu verstehen ist, bestimmen die Stiftungen weitgehend selbst.

Die Höhe des Stipendiums (Grundförderung) richtet sich in der Regel nach den BAFöG-Richtlinien.

Für einen Antrag ist es wichtig, sich rechtzeitig bei den einzelnen Stiftungen über die Art des Antragsverfahrens sowie die Bewerbungstermine zu informieren. Neben Zeugnissen, Lebenslauf, Leistungsnachweisen benötigt man für die Bewerbung auch ein oder zwei Gutachten von Professorinnen oder Professoren über die wissenschaftliche und persönliche Qualifikation.



Astrid Tatge 22.02.2012  
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