Informationen zum neuen Tarifrecht
Merkblatt Überleitung
Am 19.5.2006 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion auf Eckpunkte eines neuen Tarifvertrags für die Länder (TV-L) sowie ergänzende Tarifverträge geeinigt. Der Tarifvertrag wird am 1.11.2006 in Kraft treten und dann einheitlich sowohl für Angestellte als auch für Arbeiterinnen und Arbeiter gelten. Zur Überleitung in das neue Recht wurde ein eigenständiger Tarifvertrag (TVÜ-L) vereinbart.
TdL-Durchführungshinweise Niedersachsen
Tarifvertrag zur Überleitung
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
Verordnung zum Nebentätigkeitsrecht und zur Änderung von Verordnungen zur Arbeitszeit und über Sonderurlaub
Sonderregelungen
Informationen zu Arbeitsverträgen in der Wissenschaft
Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Sollten Sie Fragen zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder anderen personalrechtlichen Thematiken haben, wenden Sie sich an Ihre/n PersonalsachbearbeiterIn im Dezernats I, die bzw. der Ihnen immer gerne hilfreich und professionell zur Seite steht.
Informationen zum Beurteilungswesen
Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten im unmittelbaren Landesdienst
| Nina Schweitzer | 06.03.2012 |
