Berufungsservice (nur intern abrufbar)
Auf diesen Seiten finden Sie einige Informationen, die insbesondere Berufungskommissionen und deren Vorsitzende unterstützen sollen, die Berufungsverfahren möglichst optimal durchzuführen. Die Hochschule hat ein Interesse daran, die Berufungsverfahren möglichst reibungslos und zügig durchzuführen. Als Ansprechpartner stehen Ihnen hierzu die Berufungsbeauaftragte der Hochschule und das Dezernat I -Personalangelegenheiten für Fragen zur Verfügung.
Rahmenvorgaben
Die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen hat Empfehlungen zu Berufungsverfahren zusammengestellt, die bei der Durchführung von Berufungsverfahren berücksichtigt werden sollten.
Im Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) sind die wesentlichen Vorgaben für die ordnungsgemäße Durchführung eines Berufungsverfahren sowie die notwendigen Voraussetzungen für eine Berufung geregelt. Insbesondere finden Sie die Regelungen in § 25 und § 26 NHG, die als Auszug beigefügt sind. Darüber hinaus ist im Verfahren darauf zu achten, dass kein Anlass zur Besorgnis der Befangenheit gegenüber einzelnen Personen besteht. Ausführungen hierzu finden sich u. a. in Hinweisen der DFG.
Die Fachhochschule Hannover hat eine Berufungsrichtlinie herausgegeben, in der die wichtigsten Abläufe zu Berufungsverfahren aufgeführt sind.
Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat einen Musterordner zur Erstellung des Berufungsberichts herausgeben, den Sie hier abrufen können. Der Bericht ist in einigen Punkten mit Bearbeitungshinweisen versehen, die Erläuterungen zum Verfahren und zu notwendigen Informationen geben.
Der Prozess zum Ablauf des Berufungsverfahrens ist im QM-Handbuch der FHH beschrieben. Die Abbildung des Managementprozesse sind in der Prozessgrafik "Berufung von Professorinnen und Professoren" dargestellt.
Infos und Materialien zur Unterstützung des Berufungsprozesses
| Nina Schweitzer | 28.03.2012 |
