Allgemeine Studienberatung
/  FHH /  Allgemeine Studienberatung /  Zulassung /  Vorpraktikum 

Benötigte Vorpraktika

Wird ein Vorpraktikum verlangt, so müssen Sie sich selbst um einen geeigneten Praktikumsplatz bemühen - hier hilft die Hochschule Hannover leider noch nicht.
Das Unternehmen, in dem Sie das Vorpraktikum absolvieren, muss aber weder ein Ausbildungs- noch ein Meisterbetrieb sein; auch auf die Größe kommt es nicht an.

Das Vorpraktikum gilt als erfüllt bei
- einem einschlägigen Praktikum (Klasse 11) für den FOS-Abschluss (z.B. "Metalltechnik" für Elektrotechnik und Maschinenbau),
- einer einschlägig abgeschlossenen Berufsausbildung (z.B. Tischlerin für Produktdesign) oder
- absolviertem Zivildienst oder einem FSJ für die Studiengänge Soziale Arbeit und Heilpädagogik.

Ohne diese Voraussetzungen werden folgende Vorpraktika benötigt:

Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik

für die Studiengänge Energietechnik und Informationstechnik, Mechatronik sowie Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik
Dauer: 6 Wochen, darin enthalten:

- Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung

- Spanende Formung (mit Werkzeugmaschinen)

- Schweißen, Löten, Blechformen, Kunststoffpressen u. -spritzen, Schmieden

Es müssen für das Vorpraktikum nicht alle, aber mindestens einer der genannten Bereiche absolviert worden sein.
Das Vorpraktikum sollte bis zum Studienantritt absolviert sein, der Nachweis über die gesamten 6 Wochen muss jedoch spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des dritten Semesters (01.03. oder 20.9. des Jahres) vorliegen.


Fakultät II Abteilung Maschinenbau

nur für die Studiengänge Maschinenbau, Verfahrens-, Energie- und Umwelttechnik, Technische Datenverarbeitung im Maschinenbau sowie Wirtschaftsingenieur Maschinenbau
Dauer: 10 Wochen, darin enthalten:

- Grundausbildung in Metall- und Kunststoffverarbeitung (maschinell und von der Hand)

- Einblicke in die betrieblichen Arbeitsprozesse

- Automatisierungstechnik (CNC Maschinen und Automatische Fertigungslinien)

- Messen und Prüfen (Qualitätssicherung)

Das Vorpraktikum sollte bis zum Studienantritt absolviert sein, der Nachweis über die gesamten 10 Wochen muss jedoch spätestens bis zum Vorlesungsbeginn des dritten Semesters (1.3. oder 20.9. des Jahres) vorliegen.

Für die dualen Studiengänge Konstruktionstechnik, Mechatronik, Produktionstechnik sowie Technischer Vertrieb ist kein Vorpraktikum nötig.


Fakultät III Abteilung Design und Medien

Für die Studiengänge Innenarchitektur, Modedesign, Produktdesign sowie Szenografie und Kostüm im handwerklichen oder technischen Bereich, Dauer: 6 Wochen.
Das Vorpraktikum muss bis zum Studienantritt absolviert sein.

Für die Studiengänge Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Mediendesign sowie Visuelle Kommunikation ist kein Vorpraktikum nötig.

Fakultät III Abteilung Information und Kommunikation

Für den Studiengang Journalistik Tätigkeit in den Redaktionen von Sendeanstalten, Verlagshäusern, Produktionsfirmen, Medienagenturen oder Journalistenbüros (min. drei festangestellte MitarbeiterInnen), Dauer: 6 Wochen
Das Vorpraktikum muss bis zum Studienantritt absolviert sein.

Für die Studiengänge Informationsmanagement, Medizinisches Informationsmanagement sowie Public Relations ist kein Vorpraktikum nötig.




Fakultät V Diakonie, Gesundheit und Soziales

Für den Studiengang Heilpädagogik wird ein mindestens dreimontatiges Vorpraktikum in einer sozialen Einrichtung, möglichst in einer Institution der Alten-, Behinderten- oder Jugendhilfe verlangt. Das Praktikum kann auch in zwei Teilabschnitten absolviert werden.

Für den Studiengang Soziale Arbeit wird ein mindestens sechswöchiges Vorpraktikum im Bereich der sozialen Arbeit verlangt. Vergleichbare Vorbildungen oder Tätigkeiten können anerkannt werden.

Für den Studiengang Relogionspädagogik und Soziale Arbeit ist ein sechswöchiges Vorpraktikum in einem für den Studiengang relevanten Tätigkeitsfeld nötig.

Alle Vorpraktika müssen entweder in Vollzeit absolviert werden oder, bei Tätigkeiten in 50% Teilzeit, in der doppelten Dauer.
Zivildienst sowie ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) werden generell als Vorpraktikum anerkannt.
Alle Vorpraktika für die Studiengänge der Fakultät V müssen bis zum Studienantritt absolviert sein.

Für den dualen Studiengang Pflege ist kein Vorpraktikum nötig.




Für die Studiengänge in den Abteilungen

- Bioverfahrenstechnik

- Informatik

- Wirtschaft

ist kein Vorpraktikum zur Zulassung nötig.



Elke Fahl 12.01.2012  
 Suchen