Vergabeverfahren für die Bachelor-Studiengänge
Seit dem Wintersemester 2006/07 werden die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studienplätze nach einem Verfahren vergeben, bei dem die Fakultäten zum Teil die Auswahlkriterien bestimmen können. Diese Kriterien sind in den Zulassungsordnungen beschrieben.
Im Folgenden ist in komprimierter Form mit "gerundeten" Zahlen angeführt, welche Kriterien neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) berücksichtigt werden. Die Fachnoten sind hier in der Reihenfolge Ihrer Gewichtung notiert.
Der Link führt Sie zu der Seite, auf der Sie Zulassunsgsvoraussetzungen und/oder die Zulassungsordnung für den Studiengang finden.
Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik
Studiengänge Energietechnik und Informationstechnik, Mechatronik und Wirtschaftsingenieur Elektrotechnik
10% Wartezeit - vom Rest werden 50% der Note der HZB und 50% der Fachnoten (Mathematik, Physik oder ein vergleichbares Fach und Deutsch) berücksichtigt. Eine einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung verbessert die Durchschnittsnote um eine halbe Note.
Studiengang Technische Redaktion
10% Wartezeit - vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der Fachnoten (Deutsch, Mathematik und Englisch) berücksichtigt.
Fakultät II - Maschinenbau und Bioverfahrenstechnik
Studiengänge der Abteilung Maschinenbau
20% Wartezeit - vom Rest werden 60% der Note der HZB und 40% der Fachnoten (Mathematik, Physik und Deutsch) berücksichtigt.
duale Studiengänge Maschinenbau
Für die dualen Studiengänge an der Fakultät II muss neben der Fachhochschulreife ein Ausbildungsvertrag mit einem der Kooperationsunternehmen vorliegen. Eine aktuelle Liste mit den Kooperationsunternehmen erhalten Sie von Frau Hübscher.
Studiengänge der Abteilung Bioverfahrenstechnik
10% Wartezeit - vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der Fachnoten (Mathematik und die 2 besten naturwissenschaftlichen Fächer) berücksichtigt. Eine einschlägig abgeschlossene Berufsausbildung verbessert die Durchschnittsnote um ca. 25%.
Fakultät III - Medien, Information und Design
Für alle Studiengänge der Abteilung Design und Medien zählen nur die Punkte der künstlerischen Eignungsprüfung, die Note der HZB spielt keine Rolle.
Studiengänge Fotojournalismus und Dokumentarfotografie, Innenarchitektur, Mediendesign, Modedesign, Produktdesign, Szenografie und Kostüm sowie Visuelle Kommunikation: Statt der Zulassungsordung ist hier ein Link zu den Studienvoraussetzungen bzgl. der künstlerischen Eignungsprüfung.
Studiengang Informationsmanagement
20% Wartezeit - vom Rest werden 87% der Note der HZB und 13% der Fachnoten (Deutsch, Mathematik und Englisch) berücksichtigt.
Studiengang Jounalistik
10% Wartezeit - vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der die Fachnote (Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Studiengang Medizinisches Informationsmanagement
10% Wartezeit - 70% der Note der HZB und 30% Berufsausbildung gewichtet nach Einschlägigkeit
Studiengang Public Relations
10% Wartezeit - vom Rest werden 75% der Note der HZB und 25% der die Fachnote (Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Fakultät IV - Wirtschaft und Informatik
Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik
Studiengang Betriebswirtschaftslehre: 10% Wartezeit - vom Rest werden 50% der Note der HZB und 50% der Fachnoten (Deutsch, Mathematik und Englisch) berücksichtigt. Studiengang Wirtschaftsinformatik: 10% Wartezeit - vom Rest werden 50% der Note der HZB und 50% der Fachnoten (Mathematik, Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Studiengang International Business Studies
Für diesen Studiengang werden neben der Fachhochschulreife der Nachweis von guten Englischkenntnissen sowie ein Motivationsschreiben erwartet.
Studiengang Angewandte Informatik
10% Wartezeit - vom Rest werden 50% der Note der HZB und 50% der Fachnoten (Mathematik, Informatik, Deutsch und Englisch) berücksichtigt.
Fakultät V - Diakonie, Gesundheit und Soziales
Studiengang Heilpädagogik
10% Wartezeit - vom Rest werden 50% der Studienplätze nur über die Durchschnittsnote der HZB und 50% nach Durchschnittsnote (60%) kombiniert mit mindestens einjährigem Auslandsaufenthalt im Entwicklungsdienst, Schüleraustausch oder Gleichwertiges (20%) und qualifizierter, mindestens zweijährigen Berufserfahrung oder mindestens zweijähriger selbständiger Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person (20%) vergeben.
Studiengang Heilpädagogik berufsintegrierend
Für diesen Studiengang wird der Abschluss als staatlich anerkannte/r HeilpädagogIn sowie eine Zugangsprüfung vorausgesetzt. Die Vergabe erfolgt nach den Ergebnissen der Zugangsprüfung.
Studiengang Pflege (berufsbegleitend)
Im ersten Studienabschnitt wird eine Ausbildung in den Kooperationsschulen der Hochschule Hannover in den Bereichen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflegeschulen absolviert. Die Auszubildenden sind in diesem Studienabschnitt nicht an der Hochschule Hannover immatrikuliert, erhalten aber einen Zulassungsbescheid (vorbehaltlich des Bestehens der Ausbildungsprobezeit) und nehmen an den Zusatzangeboten teil.
Für den zweiten Studienabschnitt ist die abgeschlossene Ausbildung an einer der o.g. Schulen Zulassungsvoraussetzung. Externe BewerberInnen mit einer solchen Ausbildung können auf Antrag zu einer Einstufungsprüfung zugelassen werden; die Zulassung zur Eignungsprüfung richtet sich nach der Durchschnittsnote des Abschlusszeugnisses der beruflichen Ausbildung.
Voraussetzung für den zweiten Studienabschnitt ist zusätzlich eine Berufstätigkeit von höchstens 75% in einem für den Studienabschnitt relevanten Tätigkeitsfeld.
Für den zweiten Studienabschnitt werden 10% der Studienplätze nach der Wartezeit und 90% wie folgt vergeben: 80% der verbleibenden Studienplätze gehen an die TeilnehmerInnen des ersten Studienabschnitts, wobei die HZB mit 51% und die Durchschnittsnote des ersten Studienabschnitts mit 49% gewichtet werden. 20% werden mit den selben Kriterien an externe BewerberInnen vergeben.
Studiengang Religionspädagogik und Soziale Arbeit
10% Wartezeit - von den verbleibenden 90% der Studienplätze wird die Durchschnittsnote mit 51% gewichtet und eine besondere Eignung mit 49%.
Die besondere Eignung ergibt sich, wenn ein mindestens zweijähriges kirchliches oder diakonisches Ehrenamt nachgewiesen wird oder die schriftliche Empfehlung einer/s hauptberuflichen kirchlichen Mitarbeiterin/Mitarbeiters oder einer Lehrkraft für den schulischen Religionsunterricht.
Studiengang Soziale Arbeit
10% Wartezeit - vom Rest werden 40% der Studienplätze nur über die Durchschnittsnote der HZB und 60% nach Durchschnittsnote (51%) kombiniert mit mindestens einjährigem Auslandsaufenthalt (10%) und qualifizierter, mindestens zweijährigen Berufserfahrung oder mindestens zweijähriger selbständiger Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind oder einer pflegebedürftigen Person (39%) vergeben.
| Elke Fahl | 12.12.2011 |
