Arbeitssicherheit
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Unterweisung

Häufig haben Unfälle oder Störfälle ihre Ursache im menschlichen Verhalten. Jede Strategie, die eine Verminderung von Unfällen und Störfällen zum Ziel hat, muss daher zwangsläufig beim Verhalten ansetzen. Es gilt, zur Gewohnheit gewordenes, unsicheres oder unüberlegtes Verhalten in sicheres Verhalten zu verändern. Informationen, z.B. in Form der Unterweisung, sind ein wichtiges Element in diesem Prozess.

Rechtsgrundlage

Die große Bedeutung, die der Information der Mitarbeiter durch Unterweisung beigemessen wird, kommt u. a. darin zum Ausdruck, dass Unterweisungen in praktisch allen deutschen Rechtsvorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ausdrücklich gefordert werden (z. B. §12 Arbeitsschutzgesetz, §7 Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" GUV 0.1). Darüber hinaus sind Unterweisungen als Teil der Fürsorgepflicht der Fachvorgesetzten anzusehen.

Eine unterlassene Unterweisung bedeutet im juristischen Sinne zumindest ein Pflichtversäumnis, eine Pflichtverletzung.

Ziel und Inhalte von Unterweisungen

Ziel der Unterweisung soll es sein, die Mitarbeiter auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen von Gesundheitsgefahren ermöglicht, sie zum sicheren Arbeiten befähigt und sie in die Lage versetzt, im Falle eines Notfalles richtig zu handeln.

Im Rahmen einer Unterweisung soll/sollen

Jedem Mitarbeiter muss deutlich werden, dass er Eigenverantwortung trägt. Sie gilt für das eigene Verhalten, den pfleglichen Umgang mit den Arbeitsmaterialien und Maschinen und das Bewahren der Kollegen vor vermeidbaren Gefahren.

Unterweisung

Wann ist zu unterweisen?

Grundsätzlich sind neue oder umgesetzte Mitarbeiter vor Arbeitsaufnahme auf Gefahren und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz hinzuweisen.

Anlässe für Unterweisungen können sein:

Grundsätzlich sind Unterweisungen mindestens jährlich (im Strahlenschutz halbjährlich) zu wiederholen, denn nur eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema Arbeitssicherheit wird zu sicheren Verhaltensweisen führen.

Wie sieht eine Unterweisung aus?

Es gibt keine Vorgaben für den Ablauf einer Unterweisung. Je nach Thema und Ziel kann eine Unterweisung aus einem 10-minütigen Gespräch mit einem Mitarbeiter bestehen, aus dem Zeigen eines Filmes zu einem bestimmten Sachverhalt mit anschließender Diskussion oder aus einer einstündigen Arbeitsrunde. Prinzipiell ist jedoch zu sagen: häufige kurze Unterweisungen sind sinnvoller als seltene lange.
Nicht vorgesehen und auch nicht sinnvoll ist eine Unterweisung in Form von vorgelesenen oder verteilten Informationen.


Nachweis der Unterweisung

Um im Falle eines Unfalls oder einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht oder die Landesunfallkasse belegen zu können, dass der Unterweisungspflicht nachgekommen wurde, sollte die Unterweisung einschließlich

schriftlich festgehalten werden. Dieses kann formlos geschehen oder es kann ein Formblatt genutzt werden. Diese Dokumentation soll mindestens zwei Jahre aufgehoben werden.

Download Formblatt Unterweisung

Welche Unterstützung bietet die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkraft ist gerne bereit, auf Anfrage Materialien für die Unterweisung zusammen zu stellen. Sie besorgt Unfallverhütungsvorschriften, Merkblätter, Videofilme und gibt Stichwortblätter zu Unterweisungsthemen heraus. Eine Checkliste für die Unterweisung neuer Mitarbeiter finden Sie auf diesen Seiten.

Download Checkliste für die Unterweisung neuer Mitarbeiter



Katrin Aden-Eickhoff 28.12.2007  
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